Prüfung von Elektrischen Geräte
Prüfung von ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Geräte
Mit einem individuellen, detaillierten Prozesshandbuch werden alle wichtigen Aspekte der Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Geräte, nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701/0702 & 0751, wie Prüfstruktur und Einsatzplanung vereinbart und dokumentiert.
Für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer ist diese elektrische Geräteprüfung in mehrfacher Weise äußerst wichtig, denn durch die Prüfung schützen Sie Ihr Personal und Ihr Unternehmen vor gefährlichen Unfällen und kommen Ihrer Verpflichtung gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften und Versicherungen nach.
Diese Leistungen erhalten Sie mit Prüfservice-Nr. 1
- Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Prüfkonzept
- Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel nach DGUV 3
- Gerichtsfeste Dokumentation
- Aufstellung der durchgefallenen Geräte
- Beratung durch unsere geschulten Mitarbeiter
- Kennzeichnung der erfolgreich geprüften Anlagen mit Prüfplakette
Kontaktieren Sie uns unverbindlich für maximale Sicherheit in Ihrem Unternehmen.
Wir Haben die Lösungen
Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel ist nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit Pflicht für jeden Unternehmer. Das Unterlassen der Prüfungen zur Unfallverhütung kann zu einer Straftat werden (siehe auch § 26 BetrSichV). Ein Unterlassen der Prüfungen kann zu Sanktionen führen, diese finden sich in ArbSchG §209 Absatz 1.
Um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren ist eine Prüfung der elektrischen Betriebsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung zwingend notwendig. Bei nicht vorhandenem Nachweis oder falscher Dokumentation kann der Versicherer im Schadenfall eine Regulierung verweigern.
Mit unserer gerichtsfesten Dokumentation können Sie nach erfolgreicher Prüfung im Ernstfall nachweisen, dass alles nach entsprechenden Deutschen Gesetzen und Vorschriften geprüft wurde und somit alles zum Thema elektrische Betriebssicherheit berücksichtigt wurde. Optional bieten wir außerdem auch Rechtsberatungen durch unsere Fachanwälte.
Viele Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb durchzuführen. Dabei handelt es sich um ein Instrument der Arbeitssicherheit, mit dem mögliche Gefahren ermittelt und bewertet werden sollen. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, potentielle Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Die Gefährdungsbeurteilung ist somit ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzmanagements.
- Optimaler Arbeitsschutz im elektrotechnischen Bereich
- Vermeidung von Unfällen
- Verlängerung der Prüffristen
- Reduzierung von Ausfallzeiten
- Rabattierung durch den Sachversicherer bei niedriger Durchfallquote
Scannen Sie elektrische Geräte, verwalten Sie die Dokumentation, begeistern Sie Ihre Auditorin oder Auditoren und vieles mehr. So braucht Papierkram weniger Zeit und kein Papier.
Wegen immer wiederkehrender Änderungen des regulatorischen Rahmens bedarf es regelmäßiger Analysen der Sicherheitsmodelle und Prozesse. Bei dieser Herausforderung unterstützen wir unsere Kunden sich langfristig erfolgreich und sicher zu positionieren.
Wir unterstützen Sie dabei den Normen und Gesetzen gerecht zu werden, mit der Konzentration auf Ihr Kerngeschäft. Unsere hervorragende Branchenexpertise und Metadatenanalyse wird sich auch auf Ihre Unternehmung positiv auswirken.