Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt in § 3 eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel zur Ermittlung von Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen.
Prüffristen in der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)
Die DGUV Vorschrift 3 als autonome Rechtsnorm der Unfallversicherungsträger verlangt, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen zu prüfen. Dabei sind die Fristen so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden können.
Gefährdungsbeurteilung für elektrische Neuanschaffungen
Wichtige Aspekte sind Wechselwirkungen von Arbeitsplatz, Arbeitsmittel und Arbeitsstoff, da sich durch diese Kombination gefährliche Zustände ergeben können. Da diese Wechselwirkungen in jedem Unternehmen unterschiedlich sind, kann anhand von starren Gefährdungs-Checklisten keine richtige, in sich schlüssige Gefährdungsbeurteilung erfolgen.
Gefährdungsbeurteilung
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- Mehr Sicherheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung
Der Gesetzgeber benennt keine Form für die Gefährdungsbeurteilung. Wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, sollte man immer die konkreten betrieblichen Gegebenheiten im Blick behalten. Dies bietet viele Vorteile, da eine betriebliche Bewertung erfolgt und führt gleichzeitig zu einer erhöhten Qualitätssicherung, einer verbesserten Unfallprävention, geringeren Ausfallzeiten sowie verbesserten Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus bietet eine systematische Gefährdungsbeurteilung eine gute Rechtssicherheit, da der Unternehmer seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Zudem schafft die Dokumentation der Gefährdungen Transparenz.